Six Licks Venom Longfill - Liquid Gold
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Six Licks Venom Longfill - Liquid Gold
Das Six Licks Venom Longfill – Liquid Gold vereint den frischen Geschmack knackiger Äpfel mit der süßen Säure reifer Himbeeren und der tiefen Fruchtigkeit von Brombeeren. Diese harmonische Beeren-Apfel-Komposition sorgt für ein intensives und ausgewogenes Dampferlebnis. Die 4 ml Aromafüllung in der großzügigen 60 ml Flasche lassen sich unkompliziert mit Base auffüllen, um die gewünschte Stärke zu erreichen. Perfekt für alle, die fruchtige Aromen mit einer vielschichtigen, natürlichen Süße bevorzugen.
Inhalt: 4 ml in 60 ml Flasche
Dosierempfehlung: Kann je nach Gerät variieren. Bitte Gebrauchsanweisungen auf dem Gerät und auf dem Liquid beachten!
Inhaltsstoffe: Propylenglycol, Glycerin, Aromen
Nikotinmenge: 0
| Signalwort | Gefahr |
| Gefahrenhinweise H-Sätze | Flam. Liq. 2: H225 - Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. |
| Sicherheitshinweise P-Sätze | P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P233: Behälter dicht verschlossen halten. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Atemschutz/Augenschutz/Schutzschuhe tragen. P370+P378: Bei Brand: ABC-Pulverlöscher zum Löschen verwenden. P403+P235: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P501: Inhalt/Behälter über das selektive Entsorgungssystem an Ihrem Wohnort zuführen. |
| Zusätzliche Informationen | EUH208: Enthält Linalool. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
| Sonstige Gefahren | Das Produkt erfüllt nicht die PBT-/ vPvB-Kriterien. Das Produkt erfüllt nicht die Kriterien bezüglich seiner endokrin wirkenden Eigenschaften. Es wird gewarnt, dass durch die Aufnahme dieses Produkts in ein nebelerzeugendes Gerät (Dämpfe usw.) die Einstufung in Bezug auf die akute Inhalationstoxizität in eine höhere Gefahrenkategorie erfolgen kann und zusätzlich die Anwendung von Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erforderlich ist. |
| UFI | 9XH9-H0UG-S009-J9AN |
