
OWL Salt Aroma Longfill - Sour Peach
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OWL Salt Aroma Longfill - Sour Peach
Das OWL Salt Aroma Longfill – Sour Peach vereint den saftig-süßen Geschmack reifer Pfirsiche mit einer erfrischend-sauren Note. Jeder Zug liefert ein fruchtig-intensives Dampferlebnis, das zugleich süß, spritzig und belebend wirkt. Die sorgfältig abgestimmte Rezeptur sorgt für ein authentisches Aroma, das nicht künstlich, sondern besonders vollmundig schmeckt. Im praktischen Longfill-Format lässt sich das Aroma unkompliziert mit Base und Nikotinshots anmischen. Ideal für alle, die eine fruchtige Abwechslung mit einem spritzigen Kick im Alltag genießen möchten.
Inhalt: 10 ml in 60 ml Flasche
Dosierempfehlung: Kann je nach Gerät variieren. Bitte Gebrauchsanweisungen auf dem Gerät und auf dem Liquid beachten!
Inhaltsstoffe: Propylenglycol, Glycerin, Aromen
Nikotinmenge: 0
Signalwort | Gefahr |
Gefahrenhinweise H-Sätze | Flam. Liq. 2: H225 - Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. |
Sicherheitshinweise P-Sätze | P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P233: Behälter dicht verschlossen halten. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Atemschutz/Augenschutz/Schutzschuhe tragen. P370+P378: Bei Brand: ABC-Pulverlöscher zum Löschen verwenden. P403+P235: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P501: Inhalt/Behälter über das selektive Entsorgungssystem an Ihrem Wohnort zuführen. |
Zusätzliche Informationen | EUH208: Enthält Linalool. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
Sonstige Gefahren | Das Produkt erfüllt nicht die PBT-/ vPvB-Kriterien. Das Produkt erfüllt nicht die Kriterien bezüglich seiner endokrin wirkenden Eigenschaften. Es wird gewarnt, dass durch die Aufnahme dieses Produkts in ein nebelerzeugendes Gerät (Dämpfe usw.) die Einstufung in Bezug auf die akute Inhalationstoxizität in eine höhere Gefahrenkategorie erfolgen kann und zusätzlich die Anwendung von Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erforderlich ist. |
UFI | 9XH9-H0UG-S009-J9AN |