Bad Candy - Easy Energy
Das Bad Candy LongFill Aroma bringt mit seiner kraftvollen Mischung aus authentischem Energy-Drink-Geschmack und der fruchtigen Süße von Granatapfel, Blaubeere und Johannisbeere, gekrönt mit einem eiskalten Hauch, ein explosives Geschmackserlebnis. Diese dynamische Kombination verspricht eine belebende Explosion an Aromen, die Ihre Sinne wecken und für einen energiegeladenen Start in den Tag sorgen. Das anpassbare LongFill-Format ermöglicht es Ihnen, die Stärke des Aromas nach Ihren Wünschen zu modifizieren, sodass jeder Zug genau Ihren Vorlieben entspricht. Tauchen Sie ein in ein Abenteuer aus erfrischend kühlen und fruchtig-süßen Noten, die in perfekter Harmonie zusammenfließen und ein unvergleichliches Dampferlebnis garantieren.
Inhalt: 10 ml in 120 ml Flasche
Dosierempfehlung: Kann je nach Gerät variieren. Bitte Gebrauchsanweisungen auf dem Gerät und auf dem Liquid beachten!
Inhaltsstoffe: Propylenglycol, Glycerin, Aromen
Nikotinmenge: 0
Signalwort | Gefahr |
Gefahrenhinweise H-Sätze | Flam. Liq. 2: H225 - Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. |
Sicherheitshinweise P-Sätze | P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P233: Behälter dicht verschlossen halten. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Atemschutz/Augenschutz/Schutzschuhe tragen. P370+P378: Bei Brand: ABC-Pulverlöscher zum Löschen verwenden. P403+P235: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P501: Inhalt/Behälter über das selektive Entsorgungssystem an Ihrem Wohnort zuführen. |
Zusätzliche Informationen | EUH208: Enthält Linalool. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
Sonstige Gefahren | Das Produkt erfüllt nicht die PBT-/ vPvB-Kriterien. Das Produkt erfüllt nicht die Kriterien bezüglich seiner endokrin wirkenden Eigenschaften. Es wird gewarnt, dass durch die Aufnahme dieses Produkts in ein nebelerzeugendes Gerät (Dämpfe usw.) die Einstufung in Bezug auf die akute Inhalationstoxizität in eine höhere Gefahrenkategorie erfolgen kann und zusätzlich die Anwendung von Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erforderlich ist. |
UFI | 9XH9-H0UG-S009-J9AN |